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Was unterscheidet GKV und PKV? Sachleistung oder Kostenerstattung?

Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich nicht nur im Beitrag. Entscheidend ist, wer den Leistungsanspruch festlegt, wie eine Behandlung abgerechnet wird und worauf Sie sich im Leistungsfall berufen können.

In der GKV ergibt sich der Leistungsanspruch aus Gesetzen, Richtlinien und den Regeln der gesetzlichen Versorgung. Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringer rechnen im Regelfall direkt mit der Krankenkasse ab. Die Versorgung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kostenerstattung gewählt werden; sie ist aber nicht das allgemeine Abrechnungsprinzip.

In der PKV ist der vereinbarte Versicherungsvertrag maßgeblich. Versicherte erhalten üblicherweise eine Rechnung und reichen sie beim Versicherer ein. Erstattet wird nach dem vereinbarten Tarif. Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, Tarifleistungen und Selbstbehalt beeinflussen den Beitrag. Alterungsrückstellungen finanzieren einen Teil der erwarteten altersbedingten Kosten vor. Sie garantieren keine unveränderten Beiträge.

Das hat Folgen im Alltag: Privat Versicherte prüfen Rechnungen und Erstattungsgrenzen; in der GKV läuft die Abrechnung meist im Hintergrund. Dafür folgen die GKV-Leistungen den gesetzlichen Regeln und dem kollektiv vereinbarten Versorgungssystem.

Ich halte einen Preisvergleich ohne Leistungs- und Vertragsprüfung für unzureichend. Er zeigt weder, was bei einer konkreten Behandlung zugesagt ist, noch wer eine Rechnung zunächst bezahlt. Erst wenn diese Unterschiede klar sind, lohnt der Vergleich Ihrer eigenen Absicherung. Wissen Sie, was Ihr Schutz bei einer konkreten Behandlung vorsieht?

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