Der monatliche Höchstbeitrag in der Grafik steigt von 50,31 Euro im Jahr 1970 auf vorläufig 1.383,38 Euro im Jahr 2027. Über 57 Jahre wird damit eine Entwicklung sichtbar, die in Milliardenbeträgen leicht abstrakt bleibt: Die laufende Belastung ist deutlich gewachsen.

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Die soziale Pflegeversicherung kam 1995 als eigener Versicherungszweig hinzu. In den Jahren davor zeigt die Reihe nur die Krankenversicherung, danach Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Einzelne Leistungen der häuslichen Krankenpflege gehören weiterhin zur GKV; die soziale Pflegeversicherung ist heute ein eigener Zweig mit eigenen Beiträgen und Leistungen.
Für 2027 nutzt die Berechnung die Beitragsbemessungsgrenze aus dem BMAS-Referentenentwurf. Der Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist eine Annahme auf Basis des für 2026 festgelegten Werts; der Durchschnitt für 2027 steht noch nicht fest. Der Höchstbeitrag von 1.383,38 Euro berücksichtigt den Pflegebeitrag einschließlich des Kinderlosenzuschlags. Der Wert bleibt als vorläufig gekennzeichnet.
Ich veröffentliche die vorläufige Zahl bereits jetzt. In den vergangenen Jahren wurden die Rechengrößen aus den Referentenentwürfen im anschließenden Verordnungsverfahren regelmäßig übernommen. Für die langfristige Betrachtung ist vor allem die Richtung entscheidend: Beiträge steigen, und Kinderlose tragen in der Pflegeversicherung zusätzlich einen Zuschlag.
Höchstbeitragszahler sollten prüfen, ob Beitrag, Leistungsumfang, persönliche Lebensplanung und eigener Anspruch noch zusammenpassen. Die Richtung der Belastung wird im Rückblick auf 57 Jahre deutlich. Haben Sie die Entwicklung Ihrer Beiträge, den Leistungsumfang, Ihren persönlichen Anspruch und Ihre Perspektive in der GKV schon einmal gemeinsam betrachtet? Wenn nicht, gehen wir Ihre Situation miteinander durch.